Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Die Ausgliederung erfolgte nach § 123 Umwandlungsgesetz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Sämtliche mit der Energieerzeugung verbundenen Vermögensgegenstände, Verträge und Beteiligungen, insbesondere die mit Erbbaurechten belasteten Grundstücke, alle weiteren für das Geschäft der Strom- und Wärmeerzeugung betriebsnotwendigen Grundstücke, ein Fernwärmespeicher, zwei Spitzenlastheizwerke, die dezentralen Erzeugungsanlagen, die 100%ige Beteiligung an der Bioenergie Schwerin GmbH, das VASA-Vertragswerk sowie das mit dem Fernwärmespeicher im Zusammenhang stehende Fremdkapital, waren Gegenstand der Übertragung.
Am 25. August 2010 stimmten die Aufsichtsräte der SWS, EVS sowie EVSE der Umstrukturierung in der SWS-Unternehmensgruppe zu.
Mit Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister am 16. Dezember 2010 firmierte die EVSE ab 1. Januar 2011 als eigenständige Gesellschaft und nimmt die Aufgaben als kommunales Unternehmen für die Erzeugung von Strom und Wärme sowie den Handel mit Strom, Gas, Wärme und CO2 Zertifikaten wahr."