EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Fragen & Antworten zum Hausanschluss


Was muss ich bei der Bauplanung beachten?
Ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 muss vor der Herstellung der Anschlüsse fertig sein. Er muss abschließbar, frostfrei und leicht begehbar sein. Der Hausanschlussraum sollte sich nahe der Straße zugewandten Hauswand befinden, damit die Anschlussleitungen für Sie kostengünstiger erstellt werden können. Auch sollte er über eine Belüftung und für Fernwärme über einen Bodenablauf verfügen. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns gern an.


Wer liefert mir Baustrom und Bauwasser?
Die Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser, Bauwärme werden ebenfalls von uns hergestellt und sind, wenn Sie sie benötigen, Bestandteil unseres Angebotes. Nicht immer befindet sich eine Fernwärmeleitung vor der Tür. Denken Sie bitte rechtzeitig daran und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.



Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Hausanschlussleitungen legen die Fachleute der Stadtwerke Schwerin fest. Ihre Wünsche werden dabei natürlich, soweit möglich, berücksichtigt. Auf keinen Fall dürfen die Hausanschlussleitungen überbaut werden. Sollten Sie Probleme mit der Außengestaltung Ihres Grundstückes haben, sprechen Sie uns bitte an, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Bei der Herstellung der Anschlüsse muss Baufreiheit gewährleistet sein, es dürfen sich also keine Gerüste, Bauschutt, Container o. ä. auf der Trasse befinden.


Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) mit den ergänzenden Bestimmungen für Wasser und Fernwärme, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) mit den ergänzenden Bedingungen zur NAV und NDAV und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die einzelnen Versorgungsmedien. Diese werden von Ihnen mit der Auftragserteilung anerkannt. Sie können sie in unseren Kundencentern oder hier einsehen.


Rechtsgrundlagen und Bedingungen: