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Hintergründe des Primärenergiefaktors

Hausbesitzer und Bauherren müssen sich an die strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz halten, d. h. bei Neubauten sowie bei wesentlichen Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden müssen bestimmte Mindestwerte der Wärmedämmung eingehalten werden. Darüber hinaus darf für Raumwärme und Warmwasser nur eine bestimmte Menge an Primärenergie aufgewendet werden. Das bedeutet, dass neben der Bereitstellung der Wärme im Gebäude auch die aufgewendete Energie für den Transport aus den Lagerstätten bis in das Gebäude berücksichtigt wird. Diese Aufwendungen werden im Primärenergiefaktor bewertet.


Der ► Primärenergiefaktor ist ein Maß für das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie (einschließlich der vorgelagerten Prozesse z. B. bei der Stromerzeugung) zu abgegebener Endenergie. Je höher der Primärenergiefaktor, desto höher ist die notwendige Primärenergie. Um einen hohen Primärenergieeinsatz auszugleichen, kann der Hausbesitzer beispielsweise alternativ eine verstärkte Wärmedämmung installieren, eine hochwertige Verglasung einsetzen oder in effiziente Technik für die Heizungsanlage und Warmwasserbereitung investieren. Je günstiger - also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern des Gebäudes. Hier ist ein großes Sparpotential vorhanden.

In den Heizkraftwerken der Stadtwerke Schwerin wird Fernwärme im effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren erzeugt, das heißt unter Einsatz des Primärenergieträgers Erdgas werden Strom und Fernwärme gleichzeitig produziert - deshalb ist hier die Ausnutzung des eingesetzten Erdgases besonders hoch. Dieser Vorteil zeigt sich im Primärenergiefaktor für Fernwärme. Die Schweriner Fernwärme wurde mit dem Faktor 0,29 zertifiziert, während der Pauschalwert für Fernwärme 0,7 beträgt.

Das Gebäudeenergiegesetz gibt maximal zulässige Werte für den Primärenergiebedarf vor. Hauseigentümer und Bauherren können entscheiden, wie sie die Grenzwerte einhalten wollen. Ein besserer Wärmeschutz oder effiziente Anlagentechnik stehen sich dabei als gleichberechtigte Energiesparmaßnahmen gegenüber.

Wer mit effizienter Fernwärme heizt, kann beispielsweise seine Aufwendungen für Wärmedämmung und Verglasung reduzieren. So halten sich die finanziellen Aufwendungen für die Gebäudesanierung oder den Neubau in Grenzen. Damit können die Mietkosten niedriger ausfallen oder es steht Kapital für die Steigerung des Wohnwertes zur Verfügung.

Beispiel: Um den ungünstigeren Primärenergiefaktor etwa von Heizöl (1,1) auszugleichen, müssen Hauseigentümer in zusätzliche Dämmmaßnahmen bzw. baulichen Wärmeschutz (Wände, Fenster, Dach) höher investieren als beim Einsatz von Schweriner Fernwärme mit dem Primärenergiefaktor 0,29.