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Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Erdgas-Ersatzversorgung


Für Haushaltskunden stellt die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) Erdgas im Rahmen der Erdgas-Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.

Die Ersatzversorgung greift dann, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt. Dann ist der örtliche Grundversorger zuständig für die ununterbrochene Ersatzbelieferung mit Erdgas oder Strom. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Abs. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.


Aktuelle Preise für die Ersatzversorgung mit Erdgas,
gültig ab dem 01.04.2024

Jahresverbrauch
in kWh
Arbeitspreis1
Cent/kWh
Grundpreis
EUR/Jahr
 nettobrutto2nettobrutto2
0          bis     1.00017,807
21,19
42,0049,98
1.001   bis      4.00016,477
19,61
54,0064,26
4.001   bis    10.00015,227
18,12
 132,00157,08
ab 10.001
15,617
18,58
207,00246,33

1 Inklusive Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO2-Preis und Gasspeicherumlage
2 Inklusive Umsatzsteuer (gerechnet mit 19 Prozent). Ändert sich die Umsatzsteuer,
   ändern sich die Bruttopreise entsprechend.


Preisänderungen der Ersatzversorgung sind möglich

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf unserer Internetseite wirksam.