EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ihre Ladeeinrichtung ist beim örtlichen Netzbetreiber anmeldepflichtig.

Der Grund: Sie muss netzverträglich arbeiten, weil die Netzauslastung immer weiter steigt. Seit März 2019 ist die Anmeldung laut Niederspannungsverordnung (NAV) eine deutschlandweite Pflicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, über welche Leistung Ihre Wallbox verfügt.

Über das Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" ist die Anmeldung für das Netzgebiet Schwerin jedoch schnell erledigt.


Sollten Sie außerhalb des Schweriner Netzgebietes eine Wallbox installieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem dort zuständigen Netzbetreiber auf.